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Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2021/2022

Neben den wichtigsten Steuer-Infos aus dem zurückliegenden Jahr informiert Sie das Schreiben unter anderem auch über die jeweiligen Planungen des Gesetzgebers, über aktuelle steuerliche Corona-Maßnahmen und zeigt überdies fristgerechte Handlungsempfehlungen auf, um steuerlich gut in das kommende Jahr zu starten.

Untenstehend bieten wir Ihnen unter „Download“ unser Jahresrundschreiben zum Jahreswechsel 2021 / 2022 zum Download an.
Das Schreiben ist nach Themenkomplexen passend für verschiedene Bezugsgruppen geordnet (alle Steuerpflichtige; Gewerbetreibende; Freiberufler; GmbH und deren Geschäftsführer).

Selbstverständlich soll dieses Schreiben keineswegs unsere individuelle Beratung für Sie ersetzen, wir behalten wie üblich die für Sie in Betracht kommenden Neuregelungen und alle geltenden Fristen stets im Blick.

Zu den Corona-Überbrückungshilfen Phase 3+ sowie etwaigen folgenden Überbrückungshilfen prüfen wir Ihre Antragsberechtigung und kommen sodann gegebenenfalls gerne auf Sie zu.

Download "Jahresrundschreiben 2021/2022"

 

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Steuerberatung in Luxemburg

Die Kanzlei Dr. Herrmann und Schäfer Part mbB arbeitet eng zusammen mit der auf das luxemburgische Steuerecht spezialisierten Herrmann & Partner S.à r.l., die im Jahr 2014 in Wasserbillig, Luxemburg gegründet wurde.

Zur Webseite der Herrmann & Partner S.à r.l.

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